
Corinna Kulp
In der heutigen digitalen Landschaft ist Cyber-Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Die Gefahr von Cyber-Angriffen ist so hoch wie nie zuvor und nimmt stetig weiter zu. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen, die keine ausreichenden Vorkehrungen treffen, früher oder später betroffen sein werden. Mit der NIS-2-Richtlinie setzt die Europäischen Union neue Maßstäbe für die Sicherheitsanforderungen in kritische Infrastrukturen (KRITIS) und wichtige Einrichtungen. Betroffene Unternehmen werden dabei jedoch nicht nur gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben zu erfüllen. Vielmehr werden sie von einer höheren Awareness vor drohenden Gefahren und einem robusteren Sicherheitsmanagement profitieren.
Mit den erweiterten Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten durch die NIS-2-Richtlinie sollen kritische Infrastrukturen und wichtige Einrichtungen besser vor Cyber-Angriffen geschützt werden. Die Richtlinie stärkt die Resilienz von Unternehmen und Behörden, optimiert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und etabliert einheitliche Mindeststandards für Cyber-Sicherheitsmaßnahmen. Zudem fördert ein starkes Sicherheitsprofil das Vertrauen und die Loyalität der Kundschaft, die zunehmend großen Wert auf wirksamen Datenschutz und höhere Sicherheitsstandards legt.
Seit dem 06. Dezember 2025 ist in Deutschland das NIS-2 Umsetzungsgesetz in Kraft. Es verschärft nicht nur die Sicherheits- und Compliance-Anforderungen, sondern erweitert auch massiv den Kreis der verpflichteten Unternehmen. Anders als die bisherige KRITIS-Regulierung betrifft NIS-2 nun eine deutlich größere Unternehmenslandschaft – auch solche, die bislang nicht im Fokus der Aufsicht standen. Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind künftig rund 29.500 Unternehmen in Deutschland von NIS-2 betroffen und fallen damit unter die Aufsicht des BSI. Das NIS-2 Umsetzungsgesetz sieht keine Übergangsfristen vor. Das bedeutet betroffene Unternehmen müssen schnellstmöglich handeln.
Das BSI empfiehlt möglichst noch bis Ende 2025 einen Account bei „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) zu erstellen, um sich im zweiten Schritt ab Anfang 2026 mit dem MUK-Konto beim u.a. für NIS-2 neu entwickelten BSI-Portal zu registrieren. Das BSI-Portal wird am 06. Januar 2026 freigeschaltet und dient als Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle.
Die NIS-2-Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt in der europäischen Cyber-Sicherheitsstrategie dar und betrifft zahlreiche Sektoren, die für Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind – darunter kritische Infrastrukturen und andere essenzielle Bereiche.
NIS-2 unterscheidet in Sektoren besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen1 und Sektoren wichtige Einrichtungen2. Je nach Größe der Unternehmen wird in der NIS-2 zudem in besonders wichtige Einrichtungen sowie wichtige Einrichtungen unterschieden.
Besonders wichtige Einrichtungen sind
Wichtige Einrichtungen sind
(gemäß Anhang 1¹ und Anhang 2² des BSI-Gesetzes)
Unsere NIS-2-Betroffenheitsanalyse gibt Ihnen in wenigen Augenblicken eine erste, rechtlich nicht verbindliche Orientierung, ob Sie von den Regelungen betroffen sind. Unabhängig vom Ergebnis raten wir Ihnen, sich in jedem Fall mit der Sicherheit Ihres Unternehmens zu beschäftigen.
Für eine Rechtsberatung, ob Sie unter NIS-2 fallen, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gerne zur Verfügung.
Mit unserem modular aufgebauten Lösungsansatz unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihres Umsetzungsstandes und der Identifizierung von Lücken. Wir priorisieren die anstehenden Themen, erstellen eine Roadmap und arbeiten die Maßnahmen zielgerichtet und transparent ab.
Unser Lösungsansatz wird auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert, um perfekt auf Ihre individuellen Anforderungen einzugehen.

Corinna Kulp

Dr. Michael Mies

Matthias Oßmann

Prof. Dr. Alexander Schinner

Karsten Thomas